Reitanlagenordnung
1. Mitglieder und von Mitgliedern beauftragte
Personen sind berechtigt, die Reitanlage des Reit-
u. Fahrvereines Ostbevern e. V. zu nutzen.
2. In der Reitanlage dürfen nur
Pferde geritten und untergestellt werden, die regelmäßig
geimpft und entwurmt sind. Auf Nachfrage ist dem Hallenwart
der Equidenpass vorzulegen.
3. Das Rauchen im Stallbereich ist strengstens
verboten.
4. Jeder Reitanlagenbenutzer verpflichtet
sich zu:
• Artgerechtem Umgang mit dem Pferd,
• Fairnis gegenüber anderen Reitern,
• Sauberkeit,
• Ordnung,
• schonender Umgang mit dem Inventar und:
• „ Der Letzte macht das Licht aus und
schließt die Türen zu.“
5. Reitanlagenbenutzer erhalten bei
Manfred Nosthoff (Tel.: 02532-1200) einen Schlüssel
für die Eingangstüren der Reithallen.
6. Anweisungen der Vorstandsmitglieder
und der Ausbilder ist unverzüglich Folge zu leisten.
7. Die Ausbilder achten darauf, dass
nach der Reitstunde folgende Arbeiten erledigt werden:
• Räumen des Hufschlages
• Pferdeäpfel aus der Reitbahn entfernen
• Fegen/Säubern des Anbinde- und Sattelbereiches,
Weg vom Anhängerparkplatz zur Reitbahn und des
Anhängerparkplatzes.
Ohne besondere Aufforderung erledigt diese Arbeiten
jeder Reitanlagenbenutzer, der außerhalb der
Reitstunden die Reitanlage nutzt.
8. Ausgiebiges Longieren und Voltigieren
ist auf dem Außenspring- und Dressurplatz verboten.
9. Springen und Longieren ist außerhalb
der Ausbildungsstunden nur gestattet, wenn die Reitbahn
frei ist bzw. bereits reitende Reitanlagenbenutzer
damit einverstanden sind.
10. Das Springen und das Überwinden
von Geländehindernissen ist in der Reitanlage
nur mit Reitkappe/Sturzhelm gestattet.
11. Der Turnierplatz ist außerhalb
der Turnierveranstaltungen für den Reitbetrieb
gesperrt.
12. Unfälle in der Reitanlage sind
unverzüglich dem Geschäftsführer zu
melden.
13. Hunde sind in der Reitanlage an
der Leine zu führen.
48346 Ostbevern, 03.03.05
Karl-Hubertus Freiherr von Beverfoerde Hubertus Nowag
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
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