Veranstaltungen

   
         
 

Hallenordnung:

     
         
 

Reitanlagenordnung

1. Mitglieder und von Mitgliedern beauftragte Personen sind berechtigt, die Reitanlage des Reit- u. Fahrvereines Ostbevern e. V. zu nutzen.

2. In der Reitanlage dürfen nur Pferde geritten und untergestellt werden, die regelmäßig geimpft und entwurmt sind. Auf Nachfrage ist dem Hallenwart der Equidenpass vorzulegen.

3. Das Rauchen im Stallbereich ist strengstens verboten.

4. Jeder Reitanlagenbenutzer verpflichtet sich zu:
    • Artgerechtem Umgang mit dem Pferd,
    • Fairnis gegenüber anderen Reitern,
    • Sauberkeit,
    • Ordnung,
    • schonender Umgang mit dem Inventar und:
    • „ Der Letzte macht das Licht aus und schließt die Türen zu.“

5. Reitanlagenbenutzer erhalten bei Manfred Nosthoff (Tel.: 02532-1200) einen Schlüssel für die Eingangstüren der Reithallen.

6. Anweisungen der Vorstandsmitglieder und der Ausbilder ist unverzüglich Folge zu leisten.

7. Die Ausbilder achten darauf, dass nach der Reitstunde folgende Arbeiten erledigt werden:
    • Räumen des Hufschlages
    • Pferdeäpfel aus der Reitbahn entfernen
    • Fegen/Säubern des Anbinde- und Sattelbereiches, Weg vom Anhängerparkplatz zur Reitbahn und des Anhängerparkplatzes.
Ohne besondere Aufforderung erledigt diese Arbeiten jeder Reitanlagenbenutzer, der außerhalb der Reitstunden die Reitanlage nutzt.

8. Ausgiebiges Longieren und Voltigieren ist auf dem Außenspring- und Dressurplatz verboten.

9. Springen und Longieren ist außerhalb der Ausbildungsstunden nur gestattet, wenn die Reitbahn frei ist bzw. bereits reitende Reitanlagenbenutzer damit einverstanden sind.

10. Das Springen und das Überwinden von Geländehindernissen ist in der Reitanlage nur mit Reitkappe/Sturzhelm gestattet.

11. Der Turnierplatz ist außerhalb der Turnierveranstaltungen für den Reitbetrieb gesperrt.

12. Unfälle in der Reitanlage sind unverzüglich dem Geschäftsführer zu melden.

13. Hunde sind in der Reitanlage an der Leine zu führen.

48346 Ostbevern, 03.03.05


Karl-Hubertus Freiherr von Beverfoerde                  Hubertus Nowag
1. Vorsitzender                                                        2. Vorsitzender